Aufenthalt auf dem Schulgelände | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Aufenthalt auf dem Schulgelände

Unsere Schule ist ein zentraler Ort in unserer Gemeinde, an dem unsere Kinder sicher lernen, spielen und lachen sollen. Leider mussten wir in der letzten Zeit vermehrt feststellen, dass der Schulhof außerhalb der Unterrichtszeiten zweckentfremdet wird. Die Folgen sind leider häufig Verunreinigungen, Sachbeschädigungen und Lärmbelästigungen.

Für den Bereich der Friedrich-Heuß-Schule geltenden folgende Regeln:

  • Privatgelände: Der Schulhof und das gesamte Schulgelände sind Eigentum der Gemeinde und kein öffentlicher Freizeitplatz.

  • Kein Aufenthalt für Unbefugte: Außerhalb des regulären Schul- und Betreuungsbetriebs ist das Betreten des Geländes an Abenden, Wochenenden und Feiertagen grundsätzlich nicht erlaubt.

  • Haftung: Die Gemeinde übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Schäden von unbefugten Personen.

  • Kontrollen: Um Vandalismus vorzubeugen, wird die Einhaltung des Verbots ab sofort verstärkt kontrolliert. Unbefugtes Betreten kann als Hausfriedensbruch gewertet werden.

Wir bitten alle Eltern, auch mit ihren Kindern und Jugendlichen über diese Regelung zu sprechen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Schule ein sauberer und sicherer Ort bleibt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!